Die Verordnung mittels Formular geschieht durch den Arzt. Bei ärztlich verordneter Domizilbehandlung werden die Zusatzkosten durch die Grundversicherung übernommen. Sie beinhaltet in der Regel neun Sitzungen.
Die erste Kontaktaufnahme kann über den Klienten oder durch Angehörige, Ärzte oder andere Fachleute erfolgen.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Versicherungen und Krankenkassen
Die Kostengutsprache wird auf Grund der ärztlichen Verordnung gewährt. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Tarifvertrag direkt mit den Kostenträgern. Fortbildungen, Beratungen und Abklärungen, die nicht zu Lasten der Versicherungen gehen, werden direkt verrechnet (Kosten nach Absprache).

Auszug aus der KLV