Indikation für Ergotherapie
Ambulante Ergotherapie ist indiziert, wenn der Klient durch verminderte Handlungsfähigkeit in seinem Alltag eingeschränkt ist. Die Therapie kann einen Klinikaufenthalt vorbeugen oder als Weiterführung der Behandlung nach einem Klinikaufenthalt dienen. Die erarbeiteten Strategien und wiedererlangten Funktionen werden im Alltag des Klienten gezielt weiter verfolgt.
Damit die ambulante Ergotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, benötigt der Klient eine Verordnung für 9 Therapiesitzungen.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen (Grundversicherung) oder der Sozialversicherung, sofern sie ärztlich verordnet wurde. Bei ärztlich verordneter Domizilbehandlung werden die Zusatzkosten durch die Grundversicherung übernommen.

Ärztliche Verordnung: Vorlage Verordnung Ergotherapie_2019

Anleitung zur Verordnung: Anleitung Verordnung

Domizil
Um den Klient optimal zu unterstützen, findet die Therapie ausschliesslich bei ihm zu Hause oder in seinem Umfeld statt. Das ambulante Setting ermöglicht  eine direkte Problemanalyse und konkrete Zielüberprüfung.

Vorgehensweise
Beim Erstkontakt erfasse ich die Situation des Klienten ganzheitlich. Anhand dieser Abklärungen formuliere ich gemeinsam mit dem Klienten die ergotherapeutischen Ziele und planen die therapeutische Strategie. Dabei beziehe ich immer die Ressourcen und das Umfeld mit ein.

Zusammenarbeit
Es ist mir ein grosses Anliegen, in regelmässigem Kontakt mit dem behandelnden Arzt  oder Fachleuten aus anderen Berufsgruppen zu stehen, um interdisziplinär eine qualitativ hochstehende Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.