Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen. Bei ärztlich verordneter Domizilbehandlung werden die Zusatzkosten durch die Grundversicherung übernommen.
Ergotherapeuten stellen, gemäss Tarifverträgen, für die erbrachten Leistungen direkt dem Kostenträger (Krankenkasse, Versicherung) Rechnung.
Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Ergotherapie ohne ärztliche Verordnung direkt mit dem Patienten zu verrechnen. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit mir auf.